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   BSG, 08.12.2009 - B 11 AL 26/09 BH   

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BSG, 08.12.2009 - B 11 AL 26/09 BH (https://dejure.org/2009,46566)
BSG, Entscheidung vom 08.12.2009 - B 11 AL 26/09 BH (https://dejure.org/2009,46566)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - B 11 AL 26/09 BH (https://dejure.org/2009,46566)
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  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 11 AL 26/09 BH
    Der vom Landessozialgericht (LSG) festgestellte Sachverhalt und das hierauf anzuwendende Recht geben keinen Anlass zur Annahme, mit einer Beschwerde könnten Rechtsfragen aufgeworfen werden, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig sind (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 11 AL 26/09 BH
    Der vom Landessozialgericht (LSG) festgestellte Sachverhalt und das hierauf anzuwendende Recht geben keinen Anlass zur Annahme, mit einer Beschwerde könnten Rechtsfragen aufgeworfen werden, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig sind (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 19/07
    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 11 AL 26/09 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. Juli 2009 - L 7 AL 19/07 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
  • BSG, 08.12.2009 - B 11 AL 25/09 BH
    Auch die vom Kläger beanstandete Kürze der Verhandlungsdauer für dieses Verfahren und weitere Rechtsstreite (vgl B 11 AL 26/09 BH, B 11 AL 27/09 BH und B 11 AL 28/09 BH) ergibt keinen Verfahrensmangel, zumal der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG nicht anwesend und sein Klagebegehren teilweise identisch war.
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